AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Onlineshop-Bestellung/-Buchung
der
Turncable GmbH
Edelstetter Straße 38
86470 Thannhausen
nachfolgend „Turncable“ genannt.
§1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den Kauf bzw. die Bestellung und Buchung von Tickets und Gutscheine der Turncable auf www.turncable.de bzw. www.turncable.wakesys.de in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung im Internet abrufbaren Fassung. Diese können vom Besteller im Zuge des Bestellvorganges ausgedruckt oder abgespeichert werden.
§2 VERTRAGSPARTNER
Nach diesen Bestimmungen ist der Vertragspartner des Bestellers die:
TURNCABLE GmbH
Anschrift Wakeboard- und Wasserskipark:
Edelstetter Straße 38, D-86470 Thannhausen
Firmenanschrift:
Edelstetter Straße 38, D-86470 Thannhausen
Telefon: +49 (0) 8281 799508-0
Telefax: +49 (0) 8281 799508-9
www.turncable.de
E-Mail: info@turncable.de
Sitz der Gesellschaft:
Thannhausen
Handelsregister:
HRA 14630 – Registergericht: Amtsgericht Memmingen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 263 734 077
E-Mail: info@turncable.de
Geschäftsführer:
Elisabeth Lindinger
§3 BESTELLVORGANG / VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Turncable bietet den Kauf vor Ort bzw. im Internet einen Bestell-Service für Tickets sowie Wertgutscheine (als Gutschein-Karten und Geschenkgutscheine) zum sofortigen Email-Versand in Form einer PDF-Datei oder zum Download in Form einer PDF-Datei zum Sofortausdruck an. Tickets können ausschließlich zur Nutzung der Liftanlagen des von Turncable betriebenen Wakeboard- und Wasserskiparks, bei der Anmietung der dortigen Liftanlagen sowie beim Verleih von Wakeboard- und Wasserskiausrüstung, ferner bei der Buchung von Wakeboard- und Wasserskikursen, bei der Beherbergung in den von Turncable vorgehaltenen Unterkünften sowie auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz ausgestellt werden. Gutschein-Karten und Geschenkgutscheine (jeweils als Wertgutscheine) können darüber hinaus als für Übernachtungen, Tickets bzw. Leistungen von Turncable vor Ort einlösbare Wertgutscheine ausgestellt werden. Turncable nutzt als Ticket- und Gutschein-Bestellservice das „Gutschein und Ticket System“ im Onlineshop von Turncable. Das Gutschein- und Ticket System ist eine webbasierte Anwendung zum Verkauf, Verwaltung und Einlösung von Gutscheinen und Tickets, das so mit verschiedenen weiteren Plugins zum individuellen, vollständigen Onlinebuchungssystem aufgerüstet ist (insbesondere für kalenderbasiertes Buchen, Up-Sell-Funktionalitäten usw.). Zu den wesentlichen Funktionen der Software gehören unter anderem:
• der Onlineshop zum Verkauf von Gutscheinen und Tickets über die Webseite von Turncable auf turncable.de
• Mobile- und Browserbasierte Apps zur Einlösung von Gutscheinen und zum Ticketerwerb
• das Backend zur Verwaltung der ausgestellten Gutscheine und Tickets sowie des Onlineshops
• kalenderbasiertes Buchen
• Up-Sell-Funktionalitäten
Im Einzelnen ergeben sich die über das Gutschein und Ticket System nutzbaren Leistungen aus der externen technischen Leistungsbeschreibung, den jeweils in der aktuellen Version des Gutschein und Ticket Systems verfügbaren technischen Funktionen, sowie der veröffentlichten System-Beschreibung.
Gutschein-Karten und Geschenkgutscheine können nicht für Shop-Einkäufe genutzt werden. Für Übernachtungen ist die Einlösung nur vor Ort möglich.
Der Kauf von Tickets und Gutscheinen vor Ort bzw. die Nutzung des Gutschein- und Ticket-Bestellservice von Turncable ist grundsätzlich ohne Registrierung als Gast oder mit Registrierung möglich. Hierzu gehört, dass sich Kunden als Nutzer sich nicht mit fremden Identitäten und/oder unter Nutzung von Daten Dritter ausgeben bzw. registrieren und/oder anmelden, ohne dazu berechtigt zu sein. Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde folgende personenbezogenen Daten und gegebenenfalls weitere Informationen anzugeben, die vom Kunden im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragt werden:
• Anrede, Name und Vorname, Titel und vollständige Adresse
• Geburtsdatum
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• Name/Vornamen/Adresse von Begleitpersonen/Mitreisenden sowie Kennzeichen
• gewünschtes Bezahlverfahren
• Bankverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
• Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)
• Getätigten Gutschein-/Ticket-Käufe
• Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation
• Passwort
Beim Erwerb als Gast bzw. Gastzugang entfällt die Angabe des Passwortes. Prozessbezogen werden z.B. beim Produkt Übernachtungen auch die Kontaktdaten weiterer Mitreisenden und Kennzeichen abgefragt. Kunden müssen ihre Passwörter in jedem Fall geheim halten und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben. Auch Turncable wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Aus Gründen der Sicherheit und um Missbrauch des Kundenkotos vorzubeugen, sollte ein ausreichend sicheres Passwort gewählt und das Passwort in regelmäßigen Abständen geändert werden. Für die Sicherheit der Zugangsdaten ist der Kunde allein verantwortlich. Beim Kauf von Tickets und Gutscheinen sowie mit Registrierung und Nutzung des Turncable Gutschein- und Ticket-Bestellservice erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) unverzüglich in seinem persönlichen Kundenkonto-Bereich entsprechend zu ändern. Das Profil des Kunden im Kundenkonto kann jederzeit geändert oder durch Mitteilung an uns durch Löschung des Kundenkontos gelöscht werden, sofern aufgrund sonstiger vertraglicher Beziehungen keine Gründe entgegenstehen. Bestellungen sind im Falle einer Kontolöschung ohne neue Registrierung nicht mehr bzw. nur mehr als Gast möglich. Nach Ablauf der jeweils anwendbaren handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten werden sämtliche Informationen unwiderruflich gelöscht. Ausgenommen von der Löschung sind Inhalte, die von Turncable oder dem Kunden versendet, exportiert oder anderweitig an Dritte übermittelt wurden. Zum Schutz des Kunden gegen eine unbefugte Löschung seines Kundenkontos durch Dritte ist Turncable gegebenenfalls berechtigt, bei der Löschung eine Identitätsfeststellung durchführen, z. B. durch Versendung einer Email, mit der der Kunde die endgültige Löschung bestätigen muss.
(2) Nach Abschluss des jeweiligen Kaufvorgangs vor Ort bzw. Bestellvorgangs und der Aktivierung des “Kaufen”-Buttons schließt der Kunde mit Turncable einen Vertrag. Tickets sowie Gutscheine können bei Turncable vor Ort erworben oder über den Gutschein- und Ticket-Bestellservice bestellt werden. Im Falle der Bestellung über den Gutschein- und Ticket-Bestellservice werden die Tickets bzw. Gutscheine entweder zum sofortigen Email-Versand in Form einer PDF-Datei oder zum sofortigen Download in Form einer PDF-Datei zum Sofortausdruck ausgestellt. Die vormals erworbenen und weiterhin einlösbaren Gutscheine über unseren vormaligen Gutschein-Bestellservice unter www.gurado.de/turncable können weiterhin genutzt werden.
(3) Tickets können für die Nutzung der Liftanlagen des von Turncable betriebenen Wakeboard- und Wasserskiparks, für die Anmietung der dortigen Liftanlagen sowie für den Verleih von Wakeboard- und Wasserskiausrüstung, ferner für die Buchung von Wakeboard- und Wasserskikursen, für die Beherbergung in den von Turncable vorgehaltenen Unterkünften sowie auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz bestellt werden. War beim Kauf vor Ort bzw. im Ticket-Bestellservice bei der Ticket-Bestellung ein konkreter Termin bzw. Zeitraum anzugeben, berechtigen diese lediglich und ausschließlich zur Inanspruchnahme der Leistung von Turncable zu dem angegebenen Termin bzw. im angegebenen Zeitraum bestellt werden. Für die Übernachtungen ist die Einlösung nur vor Ort möglich.
(4) Gutscheine können mit auf bestimmte Beträge festgesetzten auf 1 vollen Euro lautenden Betrag innerhalb der angegebenen Betragsgrenzen ausgestellt und zur Bezahlung des Kaufs von Tickets/Karten, für die Nutzung der Liftanlagen des von Turncable betriebenen Wakeboard- und Wasserskiparks, für die Anmietung der dortigen Liftanlagen sowie für den Verleih von Wakeboard- und Wasserskiausrüstung, ferner für die Buchung von Wakeboard- und Wasserskikursen, bzw. Leistungen von Turncable vor Ort eingelöst werden. Bei der Einlösung wird immer nur den Betrag abgebucht, den Sie auch wirklich verwenden. Sie müssen Ihren Gutschein nicht bei einem Besuch vollständig einlösen.
Der Kauf eines Gutscheines ist ein regulärer Kaufvertrag. Der Gutschein stellt dabei keine Buchung von Leistungen des Verkäufers dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Der Turncable als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheines entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheines zu erbringen.
(5) Nach erfolgreicher Abwicklung des Bestellvorganges über den “Kaufen”-Button und Bezahlung, gegebenenfalls auch beim Kauf vor Ort, erhält der Besteller an die angegebene E-Mail-Adresse die Auftragsbestätigung und die Rechnung bzw. diese zum Sofort-Download. Der Besteller ist für die korrekte An-/Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse sowie Email-Adresse von Dritten (z.B. bei Geschenkgutscheinen) selbst verantwortlich. Etwaige Fehleingaben oder Filtereinstellungen im E-Mail-Anwendungsprogramm bzw. Browsereinstellungen usw. des Kunden bzw. von Dritten bei Geschenkgutscheinen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Turncable haftet insoweit nicht, außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Turncable vor oder es geht um die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
Sie haben die Möglichkeit, eine individuelle Notiz einzugeben und das Ticket bzw. den Gutschein dadurch zu individualisieren. Diese wird dem angegebenen Empfänger ebenfalls übermittelt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt.
(6) Zusätzlich zur Ticket- bzw. Gutscheinversendung bzw. -bereitstellung erfolgt die Übermittlung/Bereitstellung der Rechnung. Für die korrekte Eingabe der Versendung- und Rechnungsadresse und die ggf. damit verbundene Zustellbarkeit ist der Kunde selbst verantwortlich.
(7) Der Besteller verpflichtet sich, zur Individualisierung des bestellten Tickets bzw. Gutscheines keine Textmaterialien zu verwenden, die die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Darüber hinaus darf das Textmaterial gegen keine geltenden Gesetze verstoßen (insbesondere pornografische oder rechtsradikale Inhalte). Ebenso verpflichtet sich der Kunde, bei der Eingabe von frei wählbaren Textinhalten keine beleidigenden, ehrverletzenden sowie sittenwidrigen Inhalte einzutragen. Eine rechtliche Überprüfung auf bestehende Rechte Dritter an dem vom Kunden eingesetzten Textmaterial führt Turncable nicht durch. Bei Kenntniserlangung eines Verstoßes gegen geltendes Gesetz behält sich Turncable jedoch die Weitergabe an die zuständigen staatlichen Behörden sowie die Sperrung des Kundenkontos vor.
(8) Mit der Nutzung des Bestellservice bzw. bei Angabe für individualisierte Tickets bzw. Gutscheine verpflichtet sich der Kunde, Turncable von allen Ansprüchen Dritter (insb. in den Fällen des (7)) vollumfänglich freizustellen und sämtliche dadurch entstehende Kosten, einschließlich der angemessenen Kosten der Verteidigung gegen solche Ansprüche, zu übernehmen.
(9) Mit einer Gutschein-Karte oder einem Geschenkgutschein können Sie bei Turncable vor Ort wie mit Bargeld bezahlen. Den aktuellen Guthabenstand der Geldwertgutscheine können Sie jederzeit an der Kasse bei Turncable vor Ort abfragen. Eine Barauszahlung des Guthabens der Gutscheine ist nicht möglich. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht. Turncable haftet – vorbehaltlich § 10 – nicht für das auf den Gutscheinen vorhandene Guthaben oder den Wert des Tickets bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder Beschädigung der Tickets bzw. Gutscheine und leistet keinen Ersatz. Dies gilt auch, wenn das noch vorhandene Guthaben nicht mehr ermittelt werden kann. Die Haftung von Turncable bleibt unberührt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit seitens Turncable oder wenn es um die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit geht.
(10) Alle Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Während der Gültigkeitsdauer kann ein Gutschein ab Erwerbsdatum eingelöst werden. Während einer Einlösefrist von 12 Monaten ab Erwerbsdatum trägt Turncable das Risiko von Preissteigerungen. Nach dem Ablauf der 12-monatigen Frist kann der Wert des Gutscheins im Rahmen der Gültigkeitsdauer verwendet werden. Es besteht lediglich kein Anspruch mehr auf die Einlösung für ein konkretes Produkt zum damals angeführten Preis. Die Gutscheine dürfen anderen Personen übertragen werden. Sie können von einer beliebigen Person eingelöst werden. Spätestens im Zeitpunkt der Ticketbuchung, vorzugsweise über Wakesys von Turncable, muss jedoch gewährleistet sein, dass die gutscheineinlösungsberechtigte bzw. zur Ticketnutzung berechtigte Person über die notwendige Eignung zur Produktnutzung verfügt (z.B. Alter, Größe, Können, physische Verfassung). Auf die Regelungen zu persönlichen Voraussetzungen in den einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sicherheitshinweise wird verwiesen.
(11) Turncable bietet Produkte Minderjährigen nur mit Einverständnis sämtlicher personensorgeberechtigten Elternteile an und der Erwerb vor Ort bzw. der Gutschein- und Ticket-Bestellservice darf nur zusammen mit den personensorgeberechtigten Erziehungsberechtigten genutzt werden. Dies gilt auch für die gewählten Bezahlungsarten zur Erlangung des Gutschein- und Ticketerwerbs. Der Erwerb bzw. die Nutzung eines Minderjährigen am Bestellservice kann ausgeschlossen werden, sofern ein solches Einverständnis nicht nachgewiesen ist. Auf die Regelungen zu persönlichen Voraussetzungen in den einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sicherheitshinweise sowie Datenschutzbestimmungen hinsichtlich der Nutzung von Turncable-Produkten und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für die Nutzung von genannten Dienstleistern wird verwiesen.
§4 MINDESTBESTELLWERT
Der Mindestbestellwert je Gutschein beträgt 10 Euro. Bei Eingabe eines geringeren Guthabenwertes in das Bestellformular erhält der Besteller eine entsprechende Fehlermeldung. Ihre Bestellung kann in diesem Fall nicht abgeschlossen werden.
§5 ZAHLUNG
(1) Alle angegebenen Preise sind in Euro und schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(2) Neben Barzahlung beim Erwerb vor Ort stehen dem Besteller die auf www.turncable.de bzw. www.turncable.wakesys.de und beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:
• Electronic Cash (electronic cash) bzw. Girocard (girocard) bzw. Sepa-Lastschrift
• Maestro (auch Maestro-Card)
• Kreditkartenzahlung mittels MasterCard oder Visa
• PayPal
Bei Zahlung per Kreditkarte muss für VISA das Sicherheitsmerkmal „Verified by VISA“ und für Mastercard „Mastercard Secure Code“ aktiviert sein.
(3) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Bestellers.
(4) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Anrede, Vorname, Name, Titel, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung zu einem erworbenen Gutschein/Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der Kunde erhält gegebenenfalls im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(6) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Turncable ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(7) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an info@turncable.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an uns postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
(8) Die Abrechnung der gekauften Gutscheine/Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
• Anrede, Name und Vorname des Kreditkarteninhabers, Titel
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
(9) Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
(10) Es werden die vom Kunden angegebenen Zahlungsdaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers überprüft. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in unseren Datenschutzbestimmungen aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Sofern der Kunde für diese Weitergabe der Daten nicht seine Einwilligung erklärt, steht ihm die Zahlung über das betreffende Zahlungsverfahren nicht zur Verfügung. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird das Konto des Bestellers gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Besteller in einem Mahnschreiben über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können für den Besteller Kosten, wie etwa Mahngebühren, entstehen.
(11) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.
(12) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet gegebenenfalls dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung.
(13) Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Gutscheins/Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Turncable ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(14) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Gutschein- und Ticket-Bestellservice einsehen und abrufen.
(15) Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs im Gutschein- und Ticket-Bestellservice als Zahlungsmöglichkeit „PayPal“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an PayPal übermittelt. Eine Wahl der Zahlungsmöglichkeit „PayPal“ ist nur unter Einhaltung der Voraussetzungen auch der einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von PayPal zulässig. Mit der Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in die zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.
(16) Ein Anspruch des Bestellers zur Teilnahme an einem bestimmten Zahlverfahren besteht nicht.
§6 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Verbrauchern steht jedoch selbst auf Grundlage eines etwaigen Fernabsatzgeschäfts kein Widerrufsrecht zu, soweit das Vertragsverhältnis die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Online erworbene Tickets und Gutscheine, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, unterliegen daher nicht dem Widerrufsrecht. Bitte berücksichtigen Sie, dass das folgend aufgeführte Widerrufsrecht nur für den Erwerb von Tickets und Gutscheine über unseren Onlineshop gilt, die nicht für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gelten.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzten Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
TURNCABLE GmbH
Turncable Tickets/Gutscheine
Edelstetter Straße 38
86470 Thannhausen
Deutschland
E-Mail: info@turncable.de
Telefax: +49 (0) 8281 / 799508 – 9
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das auf unserer Website (www.turncable.de) abrufbare oder nachstehende Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsformular
Lieber Turncable Onlineshop Kunde,
vielen Dank für Ihre Bestellung im Turncable Onlineshop. Zur Wahrnehmung Ihres Widerrufsrechts füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie uns dieses an:
TURNCABLE GmbH
Turncable Tickets/Gutscheine
Edelstetter Straße 38
86470 Thannhausen
Deutschland
E-Mail: info@turncable.de
Telefon: +49 (0) 8281 / 799508 – 0
Telefax: +49 (0) 8281 / 799508 – 9
Schriftlicher Widerruf
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Tickets/Gutscheine:
Auftragsnummer:
Bestelldatum:
Ware erhalten am:
Rückgabe Artikel:
Geltwertgutschein: _____ Gutscheine à € _____ oder
Ticket: _____ Tickets à € _____
Bezahlt per: Kreditkarte Visa Maestro/PayPal/EC/girocard/Lastschrift
Persönliche Angaben
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefonnr. (für Rückfragen):
E-Mail-Adresse:
Ihre Bankverbindung
Bank:
IBAN: BIC / SWIFT:
Ort, Datum:________________________ Unterschrift:__________________________
(Nur bei schriftlichem Widerruf auszufüllen)
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Tickets/Gutscheine wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Tickets/Gutscheine zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Tickets/Gutscheine unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Tickets/Gutscheine vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Tickets/Gutscheine.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Tickets/Gutscheine nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Tickets/Gutscheine nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie das Ticket/den Gutschein vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits ganz oder teilweise eingelöst, sind Sie uns zum Wertersatz verpflichtet. Die Pflicht zum Wertersatz können Sie dadurch vermeiden, indem Sie das Ticket/den Gutschein erst dann einlösen, wenn Sie sich dazu entschlossen haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
§7 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Tickets/Gutscheine im Eigentum von Turncable.
§8 MÄNGELANSPRÜCHE
(1) Die Produktabbildung im Internet muss mit dem gelieferten Produkt nicht vollständig übereinstimmen. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit die Abweichungen für den Kunden zumutbar sind (z.B. leichte farbliche Abweichungen o.ä.).
(2) Bei berechtigter Mängelrüge ist der Besteller berechtigt, gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen Nacherfüllung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware.
(4) Die Kosten für die Rücksendung im Falle eines Mangels (z.B. defekte Tickets/Gutscheine) sind von Turncable zu tragen.
(5) Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
§9 URHEBERRECHT
Sämtliche Darstellungen und Texte auf der Turncable-Homepage einschließlich dieser Bestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche über die bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen der Ticket- und Gutschein-Bestellung hinausgehende Verwendung, insbesondere Vervielfältigung, Nachahmung u. ä. ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung seitens Turncable untersagt.
Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung von Turncable erfolgen.
Der Kunde verzichtet gegenüber Turncable auf alle Rechte an Wort und Bild sowie an mit der Benutzung der Seilbahn verbundenen angemessenen Publikationen, angemessener Presse-, Rundfunk- und Fernsehwerbung.
§10 HAFTUNG
(1) Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Eine Haftung von Turncable für jedwede Schäden, insbesondere Verlust oder Diebstahl von Eigentum der Nutzer oder Dritten ist ausgeschlossen.
Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und nicht geschäftsfähigen Personen, und Personen mit Behinderungen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe von Turncable und deren Mitarbeitern, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde.
Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen, etc.) haftet Turncable grundsätzlich nicht. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
(2) Stets unberührt bleibt die Haftung von Turncable in jeglicher Beziehung zum Kunden und Dritten, wenn
• vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Turncable vorliegt,
• Ansprüche aus zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind,
• Ansprüche aus schriftlich übernommenen Garantien betroffen sind,
• Ansprüche aufgrund Turncable schuldhafter zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens betroffen sind, oder Ansprüche aufgrund von Turncable zu vertretenden Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; die Haftung von Turncable ist hier jedoch in allen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der anderen vorgenannten Fälle vorliegt.
(3) Soweit die Haftung von Turncable gemäß vorstehendem Abschnitt 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten darüber hinaus entsprechend, soweit gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Turncable schuldhaft handeln.
(3) Sollten Störungen oder Mängel an den von Turncable geschuldeten Leistungen auftreten, wird Turncable bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Bestellers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(4) Beanstandungen können nur gegenüber dem Vertragspartner nach § 2 (TURNCABLE GmbH) geltend gemacht werden.
(5) Ein Mitverschulden des Bestellers ist jedenfalls anzurechnen.
§11 SONSTIGES
(1) Der Besteller stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. Wenn und soweit Besteller Turncable freiwillig personenbezogene Daten mitteilen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben und gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.turncable.de/datenschutz.html.
(2) Auf Verträge zwischen dem Besteller und Turncable findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Besteller als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller der Sitz von Turncable vereinbart.
(4) Turncable informiert, dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(5) Sollte eine Regelung eine Lücke enthalten, so gilt anstelle der lückenhaften Bestimmung diejenige Regelung, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der lückhaften Bestimmung von den Parteien wirtschaftlich beabsichtigt war.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks
der
Turncable GmbH
Edelstetter Straße 38
86470 Thannhausen
nachfolgend „Turncable“ genannt.
§1 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(1) Für die Nutzung der Liftanlagen des von Turncable betriebenen Wakeboard- und Wasserskiparks, für die Anmietung der dortigen Liftanlagen sowie für den Verleih von Wakeboard- und Wasserskiausrüstung, ferner für die Buchung von Wakeboard- und Wasserskikursen für Vermietung der Event-Area bzw. Events allgemein und das Verhältnis von Turncable zum Kunden im Allgemeinen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Turncable stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Für die Beherbergung in den von Turncable vorgehaltenen Unterkünften sowie auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz gelten gesonderte Vertragsbedingungen. Der Kunde wird auf deren Geltung bei dem Angebot und der Auswahl solcher Leistungen gesondert hingewiesen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei das Mindestalter für die Benutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks bei 8 Jahren liegt. Minderjährigen ist ohne Einverständnis sämtlicher personensorgeberechtigten Elternteile die Benutzung generell und darüber hinaus bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Benutzung ohne einen begleitenden die Aufsichtspflicht übernehmenden Elternteil, gesetzlichen Vertreter oder sonst weisungsberechtigten Erwachsenen nicht gestattet. Minderjährige ab einem Alter von 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung seitens ihrer personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis zur Authentizitäts- und Altersprüfung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Sämtliche in Prospekten, Katalogen und Webseiten enthaltenen Angaben von Turncable sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.
(2) Der Kunde kann bezüglich der Anmietung der Liftanlagen des Wakeboard- und Wasserskiparks sowie für Wakeboard- und Wasserskikurse über das Online-Formular von Turncable, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail eine Buchungsanfrage stellen. Ihm wird daraufhin ein verbindliches Buchungsangebot übermittelt. Soweit nicht gesondert etwas anderes angegeben wird, kann der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Buchungsangebots seine Annahme erklären. Die Vertragsannahme durch den Kunden erfolgt dann, wenn dieser das Angebot durch Buchung der Anmietung und/oder des Kurses annimmt. Eine Annahme kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Die Annahme durch den Kunden erfolgt auch für alle von ihm genannten weiteren Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde jedenfalls dann wie für eigene Verpflichtungen einstehen muss, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei der Anmietung der Liftanlagen des Wakeboard- und Wasserskiparks sowie für Wakeboard- und Wasserskikurse über das Online-Formular veranlasst Turncable die Registrierung des Kunden im Kunden-Account-System gemäß § 11.
(3) Die Anmietung der Liftanlagen des Wakeboard- und Wasserskiparks, die Buchung von Wakeboard- und Wasserskikursen, die Ausleihe von Wakeboard- und Wasserskiausrüstung sowie der Kauf von Tickets/Karten für die Wakeboard- und Wasserskilifte kann im Übrigen im Kunden-Account-System durch den Kunden vor Ort zu den offiziellen Geschäftszeiten von Turncable vorgenommen werden. Der Vertragsschluss kommt hier mit der Bestätigung der Anmietung der Liftanlagen, Übergabe der Teilnehmerkarte für den gebuchten Kurs bzw. der Ausrüstung und/oder der gewünschten Liftkarte zustande. Der Kunde ist verpflichtet, sich vorher im Kunden-Account-System gemäß § 11 zu registrieren.
(4) Verbrauchern steht grundsätzlich selbst auf Grundlage eines etwaigen Fernabsatzgeschäfts kein Widerrufsrecht zu, insoweit das Vertragsverhältnis die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(5) Für Leistungen anderer Art (z.B. für die Beherbergung) sind gesonderte Verträge zu schließen.
§3 ALLGEMEINES ZUM VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG
(1) Gegenstand dieser AGB ist die Übergabe der Liftkarte, die Einräumung der Nutzungsrechte für den Wakeboard- und Wasserskipark, außerdem die ggfs. mitgebuchten Dienstleistungen im Rahmen eines Kurses oder die Nutzungsmöglichkeit der ausgeliehenen Ausrüstung.
(2) Turncable legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb der Liftanlagen nach eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche des Kunden auf eine andere als die von Turncable festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen grundsätzlich nicht. Der Betreiber wird eine Geschwindigkeit wählen, die eine sinnvolle und möglichst sichere sportliche Betätigung ermöglicht. Auf Grund Minder- oder Überbelegungen oder aus Witterungsgründen kann es zu Einschränkungen im Betrieb des Wakeboard- und Wasserskiparks kommen. Aus derartigen Einschränkungen kann der Kunde regelmäßig keine Ansprüche ableiten, sofern diese nicht von Turncable zu vertreten sind.
(3) Sämtliche Produktbeschreibungen, Darstellungen und sonstige Angaben sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen Erklärung und Kennzeichnung als solche von Turncable.
§4 ANFORDERUNGEN AN DIE NUTZUNG DES WAKEBOARD- UND WASSERSKIPARKS
(1) Nichtschwimmern sowie Minderjährigen unter 8 Jahren ist die Benutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks grundsätzlich nicht gestattet. Die gesetzlichen Vertreter oder sonst weisungsberechtigten Erwachsenen haben darauf zu achten, dass dieses Mindestalter eingehalten wird. Minderjährigen ist darüber hinaus bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Benutzung nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Elternteils, eines gesetzlichen Vertreter oder eines sonst weisungsberechtigten Erwachsenen gestattet. Minderjährige ab einem Alter von 16 Jahren benötigen für die Benutzung eine schriftliche Einverständniserklärung seitens ihrer Eltern bzw. ihrer Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis der Authentizität. Hinsichtlich der Altersvorgaben wird auch auf § 1 Abs. 3 dieser AGB verwiesen.
(2) Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde bzw. der Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters als Organisator bereit, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür an sich nicht erforderlich, erfolgt hier jedoch trotzdem über die Sicherheitsbestimmungen am Kassenbereich, auf der Homepage www.turncable.de und den Hinweistafeln im jeweiligen Startbereich. Der Zugang zum Wakeboard- und Wasserskipark setzt im Allgemeinen eine eigenverantwortliche, umsichtige und auf einer realistischen Selbsteinschätzung basierende Nutzung voraus. Jeder Kunde muss sich vor Nutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks über die Funktionsmerkmale der Liftanlagen, die dortigen Hindernisse (Schanzen, Slider etc.), über etwaige Risiken und Gefahren des angebotenen Wassersports sowie über die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des gesamten Parks ausführlich informieren. Es sind sowohl im Kassenbereich als auch unter www.turncable.de Leistungsbeschreibungen einsehbar; ferner befinden sich im jeweiligen Startbereich der Liftanlagen Hinweise zu den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen.
Der Kunde hat demnach vor Vertragsschluss selbst zu prüfen, dass er in gesundheitlicher und körperlicher Hinsicht den Wakeboard- und Wasserskipark von Turncable in dem gewünschten Umfang nutzen kann. Mit der tatsächlichen Nutzung erklärt er, dass ihm die vorgenannten wesentlichen Merkmale und Sicherheitsbestimmungen des gesamten Parks, ferner die Risiken und Gefahren des dortigen Wassersportangebots hinreichend bekannt sind.
Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Dies gilt insbesondere, wenn eine sportliche Betätigung auf dem Wasser ausgeübt wird.
(3) Die Nutzung ist allgemein nur Personen gestattet, die unter keinen wesentlichen Herz- und Kreislaufbeschwerden oder schwerwiegenden orthopädischen Einschränkungen und Erkrankungen leiden oder über andere, eine körperliche Betätigung nicht zulassende oder die sportliche Belastbarkeit oder Schwimmfähigkeit beeinflussende gesundheitliche Beeinträchtigungen verfügen. Die Nutzung ist insbesondere bei Schwangerschaft, Herzrhythmusstörungen oder ernsthaften Rückenbeschwerden, einem Herzschrittmacher untersagt. Auf der Anlage gilt grundsätzlich das Prinzip der Sicherung auf eigener Verantwortung.
(4) Jeder Kunde ist verpflichtet, sämtliche an den Liftanlagen aushängenden Sicherheitsbestimmungen und –hinweisen sowie sonstige dort vorhandene Regeln zu beachten. Unfälle, Sachschäden und Verletzungen müssen unverzüglich angezeigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die Weisungen und Vorgaben des Personals von Turncable zu halten. Insbesondere ist der Kunde ausdrücklich verpflichtet, bei der Nutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks Folgendes zu beachten:
• Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des gesamten Wakeboard- und Wasserskiparks beeinträchtigen könnten.
• Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Wasserskianlage nur geübten Schwimmern vorbehalten ist.
• Die Nutzung der gesamten Liftanlagen setzt angemessene Bekleidung sowie das Anlegen einer geeigneten Wakeboard- und Wasserskiausrüstung voraus.
• Die Hindernisse dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden. Die Benutzung der Hindernisse muss vorher beim Betreiber angemeldet werden.
• Daher ist die Benutzung der Hindernisse geübten Fahrern vorbehalten!
• Wasserstarts sind im öffentlichen Betrieb der Liftanlagen generell verboten; bei vorübergehendem oder dauerhaftem Stillstand der Liftanlagen hat sich der Kunde ohne Aufforderung unverzüglich vom Liftseil zu entfernen.
• Das Befahren der Hindernisse und Rampen mit gemieteten Wakeboards (nur Wakeboard Basic), Wasserski und Kneeboards ist untersagt.
• Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Sturzes immer auf nachfolgende Fahrer zu achten ist. Zudem ist auch immer auf die nachfolgenden „leeren“ Leinen zu achten. Diese sind unauffällig, können aber erhebliche Verletzungen verursachen.
• Wichtig ist auch die Grundregel: Einem gestürzten Fahrer immer weiträumig ausweichen! Im Zweifel lieber die Leine loslassen. Extrem gefährlich ist es, zu versuchen, über einen gestürzten Läufer zu springen. Es ist auch auf die Leinen zu achten, die im Wasser liegen und die im Startbereich wieder aus dem Wasser nach oben zum Lift gezogen werden! Bei einem Verfangen in einer Leine unbedingt sofort loslassen. Erhöhte Verletzungs- und Unfallgefahr!
• Auch bei einem Sturz muss sofort die Leine losgelassen werden. Ein Zusammenstoß mit einem der Hindernisse in Wasser oder einem im See schwimmenden Ski oder Board eines anderen gestürzten Läufers birgt eine große Verletzungs- und Unfallgefahr!
• Eine Nutzung ist unter Drogen und/oder Alkoholeinfluss untersagt.
• Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Anlage schädigen oder verunreinigen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen und nur in die jeweils vorgesehenen Mülltonnen und container zu entsorgen.
• Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen im unmittelbaren Bereich der Liftanlagen nicht mitgeführt und benutzt werden.
• Die Mitarbeiter von Turncable können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der anderen Kunden bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/oder den Zugang zu den Liftanlagen versagen.
• Bei Nutzungen durch Gruppen, Personenmehrheiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflugsgruppen, Schulklassen und Jugendgruppen) hat ein Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung dieser AGB zu sorgen. Insbesondere obliegt ihm die Aufsichtspflicht und dieser spielt eine aktive Rolle bei der Aufsicht. Der Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters als Organisator erklärt, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Turncable als Betreiber treffen insoweit nur die anlagenbezogenen Verkehrssicherungspflichten des Wakeboard- und Wasserskiparks, d.h. die Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitskontrolle und Wartung des Wakeboard- und Wasserskiparks durch hierzu hinreichend qualifizierte Personen (wie z.B. Mitarbeiter des TÜV), sowie hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Sicherheitsausrüstung. § 13 der vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks bleibt unberührt. In Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist der Betreiber ausdrücklich auf die Gefahrträchtigkeit des Wakeboard- und Wasserskiparks sowie das Erfordernis der zur Ausübung des mit der Anlagenbenutzung verbundenen Sports erforderlichen körperlichen und technischen Fähigkeiten hin und warnt jedenfalls vor offensichtlichen und für jedermann erkennbaren Gefahren (wie z.B. Gefahr des Hineinfahrens in eine Leine des gestürzten Vordermannes). Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat der Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters jeden Teilnehmer explizit auf die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Bei Miete der Liftanlage (§ 9) übernimmt zwingend der als Nutzer registrierte Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters und haftet hierbei für alle Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung sowie Leihmaterialien, die durch diesen, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, das Fehlverhalten seiner Teilnehmer, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung schuldhaft verursacht werden. Der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters ist dabei verpflichtet, insbesondere durch Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Sicherheitsbestimmungen infolge Einweisung und Instruktion durch den Betreiber die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters ist verpflichtet, vor Nutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks durch sämtliche Teilnehmer der Gruppe von sämtlichen Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmer Einverständniserklärungen einzuholen und nachweisen zu können. Sämtliche Teilnehmer der Gruppe sind weisungsgebunden bzw. sozial abhängig vom Veranstalter und über die zur Ausübung des mit der Anlagenbenutzung verbundenen Sports erforderlichen körperlichen und technischen Fähigkeiten. Bei Miete der Liftanlage (§ 9) erfolgt die Nutzung der Aktivitäten unter Aufsicht des Veranstalters und grundsätzlich ohne Begleitung durch das Personal des Betreibers. Vor dem Betreten der Anlage erhalten der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters (mind. 1 pro 20 Teilnehmern) und alle Teilnehmer eine ausführliche Einweisung vom Personal des Betreibers.
§5 VERGÜTUNG, ZAHLUNG
(1) Die angegebenen Kaufpreise und Entgelte sind bindend. Sie richten sich grundsätzlich nach den jeweils geltenden Preislisten und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Zahlungen im Voraus vor Ort in bar oder mittels der dort angebotenen Zahlungsmethoden zu leisten.
(2) Bei der Anmietung von Liftanlagen des Wakeboard- und Wasserskiparks hat der Kunde vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu leisten.
(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch Turncable nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§6 RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG, ANFECHTUNG
(1) Turncable ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung des Vertrages sowie zur Anfechtung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn und soweit
• der Kunde eine fällige Leistung nicht erbringt;
• die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von Turncable nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist;
• der Wakeboard- und Wasserskipark unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht wurde;
• Turncable hinreichend Anlass dazu hat, dass die Nutzung der Liftanlagen den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit Wakeboard- und Wasserskiparks beeinträchtigen kann, ohne dass dies Turncable selbst zugerechnet werden könnte;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung des angemieteten Wakeboard- und Wasserskiparks stattfindet.
(2) Der Rücktritt, die Kündigung oder die Anfechtung durch Turncable gemäß § 6 Abs. 1 dieser AGB begründet keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch auf Ersatz eines Turncable entstandenen Schadens und der von Turncable getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§7 LIFTKARTEN
(1) Karten zur Nutzung der Liftanlagen des Wakeboard- und Wasserskiparks sind als Stunden-, Tages-, Mehrtages- und Jahres-Karten erhältlich. Minderjährige haben sich entsprechend auszuweisen, um ermäßigte Liftkarten erwerben zu können. Liftkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Es besteht kein Anspruch auf die vollständig unbeschränkte Nutzung. Es wird auf § 3 Abs. 2 dieser AGB verwiesen.
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen.
(2) Stundenkarten gelten für die jeweilige Stundendauer vom Zeitpunkt des Fahrtbeginns an, welcher durch den ersten Scanvorgang am Startplatz definiert ist, sind aber nur während der üblichen Betriebszeiten des Wakeboard- und Wasserskiparks am Tag des Erwerbs gültig (d.h. Stundenkarten können nur am Erwerbstag während der üblichen Betriebszeiten des Wakeboard- und Wasserskiparks verwendet werden). Tageskarten gelten während der üblichen Betriebszeiten des Wakeboard- und Wasserskiparks nur am Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn. Mehrtagestickets gelten dementsprechend ab dem Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn und müssen für aufeinander folgende und für mindestens drei Tage erworben werden.
(2) Saisonkarten gelten nur in der ab dem Kaufdatum bis zum Ende der aktuellen Saison und sind nicht übertragbar. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist – bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden ausgeschlossen. Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Verletzung oder Krankheit, die eine Ausübung sportlicher Tätigkeit während eines Zeitraumes der Dauer der Saison unmöglich macht, erhält der Kunde eine Rückerstattung, die der Dauer der Verletzung/Krankheit im Bezug auf die Dauer der Saison entspricht. Die Jahreskarten gelten während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei wiederholter schuldhafter Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln oder wiederholten schuldhaften Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte nach zweimaliger Abmahnung ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt und andere Umstände, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat, können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.
(3) Liftkarten werden bei Verlust nicht ersetzt. Sie sind ferner nicht übertragbar. Ein Missbrauch führt regelmäßig zur Anzeige und zum Entzug der Liftkarte.
§8 VERLEIH VON WAKEBOARD- UND WASSERSKIAUSRÜSTUNG
(1) Wakeboard- und Wasserskiausrüstung kann nach Stunden für jeweils maximal 2 Stunden, darüber hinaus pro Tag während der üblichen Betriebszeiten des Wakeboard- und Wasserskiparks ausgeliehen werden. Die Tagesausleihe gilt während der üblichen Betriebszeit des Wakeboard- und Wasserskiparks nur am Tag der Ausleihe unabhängig vom tatsächlichen Beginn der Inanspruchnahme. Wird die Ausrüstung nicht zu dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt wieder Turncable ausgehändigt, behält sich Turncable vor, einen dadurch entstandenen Schaden für die zusätzliche Nutzung geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
(2) Die Ausleihe ist nur gegen Hinterlegung und Mitteilung der zur Identifikation des Kunden erforderlichen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Titel und Anschrift) eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (z.B. Personalausweises) oder Hinterlegung einer angemessenen Barkaution möglich; in Ausnahmefällen kann Turncable die Hinterlegung eines anderweitigen gleichwertigen Pfandgegenstandes genügen lassen.
(3) Die Ausrüstung ist sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat auf eigenes Risiko dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung ordnungsgemäß angelegt und genutzt wird. Er ist nicht berechtigt, wesentliche Veränderungen an der Ausrüstung vorzunehmen.
(4) Der Kunde ist zur Obhut verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beschädigungen an der Ausrüstung unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor von Turncable Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde ersatzpflichtig. Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Minderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit Schäden vom Kunden zu vertreten sind, hat dieser hierfür Schadensersatz zu leisten.
§9 MIETE DER LIFTANLAGE/NICHTERSCHEINEN/STORNOKOSTEN
(1) Gebuchte Anmietungen der Liftanlagen von Turncable sind grundsätzlich verbindlich. Soweit ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits Erloschen ist und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder hat Turncable auch nicht anderweitig einer Vertragsaufhebung zugestimmt, behält Turncable den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Etwaige Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen sowie sonstige ersparte Aufwendungen sind jedoch anzurechnen. Findet keine anderweitige Vermietung statt, kann Turncable den Abzug für ersparte Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen prozentual ausgehend vom vereinbarten Gesamtpreis pauschalieren, wobei dem Kunden der Nachweis unbenommen bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als gefordert entstanden ist:
vom Vertragsschluss
• bis zum 31.Tag vor vereinbartem Mietbeginn 25 % vom Gesamtpreis
• ab 31. – 22. Tag vor Mietbeginn 40 % vom Gesamtpreis
• ab 21. – 15. Tag vor Mietbeginn 65 % vom Gesamtpreis
• ab 14. – 7. Tag vor Mietbeginn 75 % vom Gesamtpreis
• ab 6. – 3. Tag vor Mietbeginn 85 % vom Gesamtpreis
• ab 2. Tag vor Mietbeginn 100 % vom Gesamtpreis
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Turncable.
(2) Es bleibt Turncable abweichend von § 9 Abs. 1 dieser AGB vorbehalten, einen höheren, konkret zu beziffernden Schaden geltend zu machen.
(3) Gemäß § 5 Abs. 2 dieser AGB hat der Kunde mit der Buchung einen angemessenen Vorschuss zu leisten. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Liftes. Bei zu geringer Auslastung behält sich Turncable vor, nur einen Lift seiner Wahl bereit zu stellen. Im Übrigen gilt § 3 Abs. 2 dieser AGB.
(4) Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle bzw. Verkürzung der Mietdauer werden, wenn betrieblich möglich, durch Verlängerung oder einen Ersatztermin ausgeglichen. Ist dies nicht möglich, wird die Mietgebühr entsprechend der ausgefallenen Mietdauer erstattet. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind ausgeschlossen.
§10 BUCHUNG VON WAKEBOARD- UND WASSERSKIKURSEN
(1) Gegenstand der Beauftragung zu Durchführungen eines Kurses ist die vereinbarte Tätigkeit als solche, nicht die Erzielung eines bestimmten persönlichen, gesundheitlichen oder sportlichen Erfolges. Mit der Buchung verpflichtet sich Turncable durch einen geeigneten Kursleiter dem Kunden diejenigen Anleitungen zu geben, die nach dem Stand seiner bisherigen Fähigkeiten zur Ausübung des entsprechenden Wassersports hilfreich und geeignet sein können. Der Auftrag wird regelmäßig nicht einem bestimmten Kursleiter erteilt. Ein Kursleiterwechsel ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
(2) Turncable kann verpflichtet werden, Änderungsverlangen des Kunden in Bezug auf die Kursdurchführung Rechnung zu tragen, sofern Turncable dies im Rahmen der betrieblichen Kapazität, der fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
(3) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von Turncable oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Kunden keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führt Turncable in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die geschuldete Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Kunden im ursprünglichen Umfang fort.
(4) Die Zurverfügungstellung der notwendigen Wakeboard- und Wasserskiausrüstung ist regelmäßig nicht Bestandteil des Kurses und insoweit auch nicht Bestandteil des hierfür zu entrichtenden Entgeltes, außer dies ist im Rahmen des Angebots ausdrücklich genannt. Gleiches gilt für den Erwerb von Liftkarten.
(5) Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle bzw. Verkürzung der Kursdauer werden, wenn betrieblich möglich, durch Verlängerung oder einen Ersatztermin ausgeglichen. Ist dies nicht möglich, wird die Kursgebühr entsprechend der ausgefallenen Kursdauer erstattet. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind ausgeschlossen.
(6) Bezüglich Nichterscheinens des Kunden gelten die Regelungen des § 9.
Nochmals klargestellt wird, dass dem Kunden stets ausdrücklich vorbehalten bleibt, Nachweis darüber zu führen, dass Turncable ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorliegen einer Krankheit / Verletzung und zeitnahe Vorlage eines Attestes oder eines sonstigen geeigneter Nachweises fallen für den Kunden keine Kosten an.
§11 REGISTRIERUNG DES KUNDEN-ACCOUNTS IM KUNDEN-ACCOUNT-SYSEM
(1) Bei der Anmietung der Liftanlagen des Wakeboard- und Wasserskiparks sowie für Wakeboard- und Wasserskikurse über das Online-Formular veranlasst Turncable die Registrierung des Kunden im Kunden-Account-System nach entsprechender Anmeldung/Registrierung des Kunden. Die Anmietung der Liftanlagen des Wakeboard- und Wasserskiparks, die Buchung von Wakeboard- und Wasserskikursen, die Ausleihe von Wakeboard- und Wasserskiausrüstung sowie der Kauf von Tickets/Karten für die Wakeboard- und Wasserskilifte im Kunden-Account-System durch den Kunden kann vor Ort zu den offiziellen Geschäftszeiten von Turncable vorgenommen werden, wobei sich der Kunde vorher im Kunden-Account-System zu registrieren hat.
(2) Bei der Kunden-Account-Registrierung werden insbesondere die nachfolgenden personenbezogenen Daten verarbeitet:
• Adress-Daten und Kontaktinformationen (Anrede, Name, Geburtsdatum, Titel, Rechnungs- und Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Telefon- bzw. Mobiltelefonnummer, evtl. Name/Vornamen/Adresse von Begleitpersonen/Mitreisenden sowie Kennzeichen)
• Es wird ein Foto vom Kunden gemacht, damit die Identifizierung des Kunden am Startbereich für den jeweiligen Bediener der Anlage möglich ist
• Informationen zur Alters- und Identitätsprüfung (Geburtsdatum, Passbild als Nachweis zur Authentizitätsprüfung, sowie bei Minderjährigkeit Verweis auf Kunden-Accounts der personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten)
• Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformation
Im Falle der Minderjährigkeit des Kunden sind zusätzlich zum Kunden-Account des minderjährigen Kunden durch sämtliche personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ebenfalls Kunden-Accounts anzulegen.
(3) Einzelheiten enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Turncable für den Verkauf von Produkten des Wakeboard- und Wasserskiparks über das Ticket-Terminal-System. Mit der Registrierung im Kunden-Account-System stimmt der Kunde sämtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zu.
(4) Mit der Registrierung im Kunden-Account-System stimmt der Kunde zu, dass Turncable gemäß der Datenschutzerklärung Informationen über den Kunden erheben, verarbeiten und nutzen darf. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung von Turncable.
§12 NUTZUNGSUNTERSAGUNG
(1) Turncable behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Wakeboard- und Wasserskipark bzw. zu den dortigen Liftanlagen zeitweise oder dauerhaft Kunden zu untersagen, wenn gegen die vorliegenden AGB, insbesondere gegen die Bestimmungen aus § 4 dieser AGB, verstoßen wird. Bei Verstoß gegen geltende Gesetze ist Turncable berechtigt, die entsprechenden Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen weiterzuleiten.
Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den berechtigten Verdacht hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.
(2) Eine berechtigte Nutzungsuntersagung begründet regelmäßig keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch auf Ersatz eines Turncable entstandenen Schadens und der von Turncable getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Nutzungsuntersagung unberührt.
§13 HAFTUNG VON TURNCABLE
(1) Die Haftung von Turncable für jedwede Schäden, insbesondere Verlust oder Diebstahl von Eigentum der Nutzer oder Dritten ist ausgeschlossen.
(2) Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und nicht geschäftsfähigen Personen, und Personen mit Behinderungen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe von Turncable und deren Mitarbeitern, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde.
(3) Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen, etc.) haftet Turncable grundsätzlich nicht. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
(4) Soweit die Haftung von Turncable gemäß vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten darüber hinaus entsprechend, soweit gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Turncable schuldhaft handeln.
(5) Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen, etc.) haftet Turncable grundsätzlich nicht. Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, kommt durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung von Wertsachen und Ausrüstungsgegenständen bzw. sonstigen Gegenständen des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ein Rechtsverhältnis nicht zustande und die Haftung wird hierfür ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters als Organisator einer Gruppenveranstaltung). Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
(6) Ein Mitverschulden des Kunden bzw. Gruppenleiters oder Vertreters des Veranstalters ist jedenfalls anzurechnen.
(7) Stets unberührt bleibt jedoch die Haftung von Turncable in jeglicher Beziehung zum Kunden und Dritten, wenn
• vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Turncable vorliegt,
• Ansprüche aus zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind,
• Ansprüche aus schriftlich übernommenen Garantien betroffen sind,
• Ansprüche aufgrund Turncable schuldhafter zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens betroffen sind
• Ansprüche aufgrund von Turncable zu vertretenden Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; die Haftung von Turncable ist hier jedoch in allen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der anderen vorgenannten Fälle vorliegt.
(8) Sollten Störungen oder Mängel an den von Turncable geschuldeten Leistungen auftreten, wird Turncable bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
§14 SCHLUSSBESTIMMUNG
(1) Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. Wenn und soweit Kunden Turncable freiwillig personenbezogene Daten mitteilen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben und gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.turncable.de/datenschutz.html.
(2) Auf Verträge zwischen dem Kunden und Turncable findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden der Sitz von Turncable vereinbart.
(4) Turncable informiert, dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(5) Sollte eine Regelung eine Lücke enthalten, so gilt anstelle der lückenhaften Bestimmung diejenige Regelung, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der lückhaften Bestimmung von den Parteien wirtschaftlich beabsichtigt war.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung/Aufnahme von Gästen
in den von der
Turncable GmbH
Edelstetter Straße 38
86470 Thannhausen
nachfolgend „Turncable“ genannt, vorgehaltenen Unterkünften sowie auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz.
§1 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(1) Für die mietweise Überlassung einer Unterkunft, also einer sog. TC Lodge, eines Zimmers oder eines Einzelbetts (im Folgenden als „Unterkunft“ bezeichnet), oder eines Wohnmobil-, Wohnwagen- oder Zeltstellplatzes (im Folgenden als „Campingplatz“ bezeichnet) im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie in deren Ergänzung die Haus- und Campingplatzordnung von Turncable, jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Turncable stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Für den Erwerb von Karten zur des von Turncable betriebenen Wakeboard- und Wasserskiparks, für dessen Anmietung sowie für den Verleih von Wakeboard- und Wasserskiausrüstung, ferner für die Buchung von Wakeboard- und Wasserskikursen gelten gesonderte Vertragsbedingungen. Der Kunde wird auf deren Geltung bei dem Angebot und der Auswahl solcher Leistungen gesondert hingewiesen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Minderjährigen ist ohne Einverständnis sämtlicher personensorgeberechtigten Elternteile die Beherbergung generell und darüber hinaus bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Beherbergung ohne einen begleitenden die Aufsichtspflicht übernehmenden Elternteil, gesetzlichen Vertreter oder sonst weisungsberechtigten Erwachsenen nicht gestattet. Minderjährige ab einem Alter von 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung seitens ihrer personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis zur Authentizitäts- und Altersprüfung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Sämtliche in Prospekten, Katalogen und Webseiten enthaltenen Angaben von Turncable sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar. Der Kunde als Gast kann über die von Turncable vorgehaltenen Buchungsformulare, per E-Mail, per Telefon oder auch schriftlich einen Antrag auf mietweise Überlassung einer Unterkunft oder des Campingplatzes in dem gewünschten Umfang stellen. Der Antrag des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Beherbergungs- bzw. Gastaufnahmevertrages (im Folgenden auch „Buchung“ genannt) dar. Der Antrag durch den Kunden erfolgt auch für alle von ihm genannten weiteren Personen als Gäste, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde jedenfalls dann wie für eigene Verpflichtungen einstehen muss, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Eine Buchung kommt durch die Annahme des Antrags durch Turncable zustande. Eine Annahme kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden, außerdem dadurch, dass Turncable die Unterkunft und/oder den Campingplatz zur mietweisen Überlassung bereitstellt. Beim Abschluss des entsprechenden Beherbergungs- bzw. Gastaufnahmevertrages über die von Turncable vorgehaltenen Buchungsformulare, per E-Mail, per Telefon oder auch schriftlich veranlasst Turncable die Registrierung des Kunden im Kunden-Account-System gemäß § 11.
(2) Sofern der Kunde auf elektronischem Wege einen Antrag auf Abschluss einer Buchung stellt, wird der Vertragstext von Turncable gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB samt Datenschutzerklärung per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. Bei Buchung von Beherbergungsleistungen in den von Turncable vorgehaltenen Unterkünften sowie auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz im Kunden-Account-System durch den Kunden vor Ort zu den offiziellen Geschäftszeiten von Turncable hat sich der Kunde vorher im Kunden-Account-System zu registrieren. Der Vertragsschluss kommt hier mit der Bestätigung der Buchung von Beherbergungsleistungen in den von Turncable vorgehaltenen Unterkünften bzw. auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz zustande.
(3) Verbrauchern steht grundsätzlich selbst auf Grundlage eines etwaigen Fernabsatzgeschäfts kein Widerrufsrecht zu, insoweit das Vertragsverhältnis die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(4) Für Leistungen anderer Art (z.B. Nutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks, Verleih von Ausrüstung, Buchung von Kursen) sind gesonderte Verträge zu schließen.
§3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG
(1) Turncable ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Unterkunft oder den gebuchten Campingplatz zur Nutzung bereitzuhalten. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft oder eines bestimmten Campingplatzes.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der Unterkunft oder des Campingplatzes sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Turncable. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird gegenüber Unternehmern abbedungen.
(3) Der Kunde hat für die Überlassung der Unterkunft oder des Campingplatzes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten geltenden Preise von Turncable zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden unmittelbar selbst oder über Turncable beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Turncable ggfs. verauslagt werden.
(4) Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der geltende Umsatzsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, können gegenüber Unternehmern die jeweils vereinbarten Preise entsprechend angepasst werden. Lokale ggfs. nach dem geltenden Kommunalrecht eingeforderte Abgaben (bspw. Kurtaxe) sind vom Kunden bzw. vom beherbergten Gast selbst gesondert zu entrichten.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung durch Turncable vier Monate und erhöht sich der von Turncable allgemein für die Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. Eine Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, soweit die Umstände, welche zur Erhöhung führen, vor Abschluss des Vertrages noch nicht eingetreten und zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar waren. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gewünschten Leistung (z.B. Änderungen in der Anzahl der Zimmer oder Gäste, Aufenthaltsdauer der Gäste) erbittet und einer solchen Änderung durch Turncable zugestimmt wird.
(6) Rechnungen ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Turncable ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Turncable vorbehalten.
(7) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch Turncable nicht bestritten werden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung des Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) Turncable bleibt es vorbehalten, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden gesondert zwischen den Parteien vereinbart.
§4 KAUTION
Soweit vertraglich gesondert vereinbart, hat der Kunde eine Kaution zur Sicherung aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zu erbringen. Die Kaution ist vor Bereitstellung der Unterkunft/des Campingplatzes zu entrichten und als Barkaution zu erbringen.
§5 RÜCKTRITT, ÄNDERUNGEN ODER STORNIERUNGEN DES KUNDEN
(1) Buchungen sind verbindlich. Soweit ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits Erloschen ist und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder hat Turncable auch nicht anderweitig einer Vertragsaufhebung zugestimmt, behält Turncable den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Etwaige Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen der Unterkunft/des Campingplatzes sowie sonstige ersparte Aufwendungen sind jedoch anzurechnen. Findet keine anderweitige Vermietung statt, kann Turncable den Abzug für ersparte Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen prozentual ausgehend vom vereinbarten Gesamtpreis pauschalieren, wobei dem Kunden der Nachweis unbenommen bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als gefordert entstanden ist:
vom Vertragsschluss bis zum
• 31.Tag vor vereinbartem Beherbergungszeitpunkt 25 % vom Gesamtpreis
• ab 31. – 22. Tag vor Beherbergungszeitpunkt 40 % vom Gesamtpreis
• ab 21. – 15. Tag vor Beherbergungszeitpunkt 65 % vom Gesamtpreis
• ab 14. – 7. Tag vor Beherbergungszeitpunkt 75 % vom Gesamtpreis
• ab 6. – 3. Tag vor Beherbergungszeitpunkt 85 % vom Gesamtpreis
• ab 2. Tag vor Beherbergungszeitpunkt 100 % vom Gesamtpreis
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Turncable.
(2) Es bleibt Turncable abweichend von § 5 Abs. 1 dieser AGB vorbehalten, einen höheren, konkret zu beziffernden Schaden geltend zu machen.
(3) Bei Vorliegen einer Krankheit / Verletzung und zeitnahe Vorlage eines Attestes oder eines sonstigen geeigneter Nachweises fallen für den Kunden keine Kosten an.
§6 RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG, ANFECHUNG
(1) Turncable ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung des Vertrages sowie zur Anfechtung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn und soweit
• der Kunde eine fällige Leistung nicht erbringt;
• die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von Turncable nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist;
• die Unterkunft/der Campingplatz unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht wurde;
• Turncable hinreichend Anlass dazu hat, dass die Inanspruchnahme der Unterkunft oder des Campingplatzes den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit in der Unterkunft oder auf dem Campingplatz beeinträchtigen kann, ohne dass dies Turncable selbst zugerechnet werden könnte;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung stattfindet.
(2) Der Rücktritt, die Kündigung oder Anfechtung durch Turncable gemäß § 6 Abs. 1 dieser AGB begründet keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch auf Ersatz eines Turncable entstandenen Schadens und der von Turncable getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§7 ÜBERGABE, BENUTZUNG UND ABREISE
(1) Die gebuchte Unterkunft bzw. der gebuchte Campingplatz steht dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und ist ab diesem Zeitpunkt auch in Anspruch zu nehmen Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung hat der Kunde keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Nimmt der Kunde Unterkunft oder den Campingplatz am Anreisetag bis 20.00 Uhr nicht in Anspruch, behält sich Turncable eine anderweitige Vermietung vor, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine spätere Inanspruchnahme am Anreisetag ausdrücklich mitgeteilt.
(2) Die Bereitstellung der Unterkunft oder des Campingplatzes erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Die Benutzung ist ausschließlich dem Kunden und den von ihm ggfs. bei der Buchung genannten weiteren Personen gestattet. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen von Turncable erhalten, verursacht werden. Der Kunde ist für die Folgen der Nutzung eines etwaigen zur Verfügung gestellten Gäste-WLAN-Zugangs verantwortlich (insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung und illegalen Downloads); der Kunde darf insbesondere keine urheberrechtlich geschützten oder illegalen Materialien laden oder versenden und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ein Anspruch auf Nutzung bzw. Nutzbarkeit bei kostenlos zur Verfügung gestelltem Gäste-WLAN-Zugangs besteht nicht.
(3) Werden vom Kunden eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz regelmäßig der Zustimmung von Turncable.
(4) Am vereinbarten Abreisetag ist die bereitgestellte Unterkunft bzw. der bereitgestellte Campingplatz spätestens bis 11:00 Uhr sauber und gereinigt sowie vollständig geräumt mit sämtlichen ggfs. ausgehändigten Schlüsseln zurückzugeben. Ab einem späteren Zeitpunkt ist es Turncable vorbehalten, einen dadurch entstandenen Schaden für die zusätzliche Nutzung geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
§8 BENUTZUNG DURCH KINDER UND JUGENDLICHE
(1) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Unterkunft bzw. den Campingplatz von Turncable nur in Begleitung eines Elternteils oder eines sonstigen Erwachsenen nutzen, dem die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung in dem erforderlichen Umfang hierfür übertragen wurde.
(2) Minderjährige ab einem Alter von 16 Jahren benötigen für die alleinige Nutzung eine schriftliche Einverständniserklärung seitens ihrer personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis zur Authentizitäts- und Altersprüfung.
§9 HAFTUNG VON TURNCABLE
(1) Die Haftung von Turncable für jedwede Schäden, insbesondere Verlust oder Diebstahl von Eigentum der Nutzer oder Dritten ist ausgeschlossen.
(2) Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und nicht geschäftsfähigen Personen, und Personen mit Behinderungen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe von Turncable und deren Mitarbeitern, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde.
(3) Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen, etc.) haftet Turncable grundsätzlich nicht. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
(4) Soweit die Haftung von Turncable gemäß vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten darüber hinaus entsprechend, soweit gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Turncable schuldhaft handeln.
(5) Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen, etc.) haftet Turncable grundsätzlich nicht. Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, kommt durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung von Wertsachen und Ausrüstungsgegenständen bzw. sonstigen Gegenständen des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ein Rechtsverhältnis nicht zustande und die Haftung wird hierfür ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters als Organisator einer Gruppenveranstaltung). Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
(6) Ein Mitverschulden des Kunden bzw. Gruppenleiters oder Vertreters des Veranstalters ist jedenfalls anzurechnen.
(7) Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Gruppen, Personenmehrheiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen mit Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters, von Kindern, Jugendlichen und nicht geschäftsfähigen Personen, Nichtschwimmern und Personen mit Behinderungen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe von Turncable und deren Mitarbeitern, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde. Verantwortliche Begleitpersonen haften für den sog. Personenkreis.
(8) Für eingebrachte Sachen haftet Turncable dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Ein Mitverschulden des Kunden gemäß § 254 BGB ist anzurechnen.
(9) Soweit dem Kunden ein Stellplatz für ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gelände von Turncable abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Turncable grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 dieser AGB.
(10) Ein Mitverschulden des Kunden bzw. Gruppenleiters oder Vertreters des Veranstalters ist jedenfalls anzurechnen.
(11) Stets unberührt bleibt jedoch die Haftung von Turncable in jeglicher Beziehung zum Kunden und Dritten, wenn
• vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Turncable vorliegt,
• Ansprüche aus zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind,
• Ansprüche aus schriftlich übernommenen Garantien betroffen sind,
• Ansprüche aufgrund Turncable schuldhafter zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens betroffen sind
• Ansprüche aufgrund von Turncable zu vertretenden Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; die Haftung von Turncable ist hier jedoch in allen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der anderen vorgenannten Fälle vorliegt.
(12) Sollten Störungen oder Mängel an den von Turncable geschuldeten Leistungen auftreten, wird Turncable bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
§10 VERJÄHRUNG
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Turncable aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Die vorstehende einjährige Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Turncable Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von Turncable zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§11 REGISTRIERUNG DES KUNDEN-ACCOUNTS IM KUNDEN-ACCOUNT-SYSTEM
(1) Bei der Buchung von Beherbergungsleistungen in den von Turncable vorgehaltenen Unterkünften sowie auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz veranlasst Turncable grundsätzlich die Registrierung des Kunden im Kunden-Account-System. Die Buchung von Beherbergungsleistungen in den von Turncable vorgehaltenen Unterkünften sowie auf dem von Turncable betriebenen Campingplatz durch den Kunden hat vor Ort zu den offiziellen Geschäftszeiten von Turncable vorgenommen werden, wobei der Kunde sich vorher im Kunden-Account-System zu registrieren hat.
(2) Bei der Kunden-Account-Registrierung werden insbesondere die nachfolgenden personenbezogenen Daten verarbeitet:
• Adress-Daten und Kontaktinformationen (Anrede, Name, Geburtsdatum, Titel, Rechnungs- und Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Telefon- bzw. Mobiltelefonnummer, evtl. Name/Vornamen/Adresse von Begleitpersonen/Mitreisenden sowie Kennzeichen)
• Informationen zur Alters- und Identitätsprüfung (Geburtsdatum, Passbild als Nachweis zur Authentizitätsprüfung, sowie bei Minderjährigkeit Verweis auf Kunden-Accounts der personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten)
• Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformation
Im Falle der Minderjährigkeit des Kunden sind zusätzlich zum Kunden-Account des minderjährigen Kunden durch sämtliche personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ebenfalls Kunden-Accounts anzulegen.
(3) Einzelheiten enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Turncable für den Verkauf von Produkten des Wakeboard- und Wasserskiparks über das Ticket-Terminal-System bzw. die Ticket-App. Mit der Registrierung im Kunden-Account-System stimmt der Kunde sämtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zu.
(4) Mit der Registrierung im Kunden-Account-System stimmt der Kunde zu, dass Turncable gemäß der Datenschutzerklärung Informationen über den Kunden erheben, verarbeiten und nutzen darf. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung von Turncable.
§12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. Wenn und soweit Kunden Turncable freiwillig personenbezogene Daten mitteilen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben und gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.turncable.de/datenschutz.html.
(2) Auf Verträge zwischen dem Kunden und Turncable findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden der Sitz von Turncable vereinbart.
(4) Turncable informiert, dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(5) Sollte eine Regelung eine Lücke enthalten, so gilt anstelle der lückenhaften Bestimmung diejenige Regelung, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der lückhaften Bestimmung von den Parteien wirtschaftlich beabsichtigt war.
Für den Fall der Geltung entsprechender Gesetze oder Rechtsvorschriften (insbes. bei Pandemien wie „Corona“) gilt Folgendes:
Nutzungsbedingungen der Gastro-Reservierung: Nutzungsbedingungen für das Online-Reservierungssystem und für die manuelle Datenerfassung vor Ort:
Wenn Sie Ihr Essen und Trinken bei uns einnehmen möchten, müssen wir aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen Ihre Kontaktdaten speichern. Für die Registrierung ist eine gültige E-Mail-Adresse notwendig. Sollten Sie im Voraus das Online-Reservierungssystem nicht nutzen, müssen wir Ihre Daten vor Ort handschriftlich erfassen. Ohne die Aufnahme Ihrer Daten dürfen wir Ihnen nur Essen zum Mitnehmen anbieten.
Diese Datenerfassung dient dem Schutz Ihrer Gesundheit, der unserer Beschäftigten, einer schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) und der Einhaltung der im Zuge der Pandemie geltenden Rechtsvorschriften (Zweck der Datenerhebung).
Die gesetzliche Grundlage ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: die jeweils gültige Version der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (kurz BayIfSMV) sowie des Bayern-Corona-Plans.
Folgende Daten werden erhoben:
Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Uhrzeit und Dauer des Aufenthalts bzw. der Reservierung.
Die Datenaufnahme dient allein dem oben genannten Zweck. Ihre Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Mit Ihrer Angabe geben Sie auch Ihre Einwilligung zur Datenverwendung.
Ihnen stehen auch hierfür die Betroffenenrechte gemäß Art. 12-23 DSGVO zu.
Die Daten werden nach Beendigung der Pandemiebedingten Beschränkungen bzw. nach den geltenden gesetzlichen Löschungsvorgaben gelöscht.
Die Daten verbleiben intern und werden nur auf Anfrage seitens der Gesundheitsbehörde an diese übermittelt.
Informationen und Ansprechpartner zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie hier: www.turncable.de/datenschutz.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten des Wakeboard- und Wasserskiparks
der
Turncable GmbH
Edelstetter Straße 38
86470 Thannhausen
nachfolgend „Turncable“ genannt.
§1 ALLGEMEINES
(1) Für den Erwerb und die Nutzung von Tickets bzw. Turncable-Produkten (nachfolgend „Tickets“ genannt) (v.a. über Wakesys) gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ticket- und Gutschein-Bestellung über www.turncable.de, die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Wakeboard- und Wasserskiparks und die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung/Aufnahme von Gästen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(2) Turncable bedient sich zur Abwicklung des Ticketverkaufs (v.a. Wakesys). Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.turncable.de/datenschutz.html.
§2 ANMELDUNG (ERÖFFNUNG EINES KUNDEN-ACCOUNTS)
(1) Um über das Ticket-Terminal-System bzw. die Ticket-App von Turncable Tickets erwerben zu können, muss sich der Kunde zunächst dort unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in deutscher oder englischer Sprache registrieren und es werden folgende personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet:
• Anrede, Name, Vorname, Titel und vollständige Adresse
• Geburtsdatum
• E-Mail-Adresse
• Evtl. Telefonnummer
• Evtl. Name/Vornamen/Adresse von Begleitpersonen/Mitreisenden sowie Kennzeichen
• Getätigten Ticket-Käufe
• Informationen zur Alters- und Identitätsprüfung (Geburtsdatum, Passbild als Nachweis zur Authentizitätsprüfung, sowie bei Minderjährigkeit Verweis auf Kunden-Accounts der personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) sowie – bei Kunden-Accounts der personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – die Einverständniserklärung bei Minderjährigen
• Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformation
• Passwort
(2) Turncable übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit des Ticket-Terminal-System bzw. die Ticket-App für den Kauf von Tickets.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (insbesondere Adresse) unverzüglich in seinem persönlichen Account-Bereich entsprechend zu ändern.
§3 ERWERB UND NUTZUNG VON TICKETS
(1) Mit der Nutzung eines Tickets über das Ticket-Terminal-System bzw. die Ticket-App von Turncable gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Die Einbuchung erfolgt durch das Klicken einer entsprechenden Schaltfläche über das Ticket-Terminal-System bzw. die Ticket-App von Turncable. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und Turncable zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung per E-Mail als Annahmebestätigung seitens Turncable. Die Gegenleistung erfolgt ausschließlich durch Ticket- bzw. Gutscheineinlösung.
(2) Die Tickets, die über diesen Vertriebsweg angeboten werden, und die Höhe des Preises sind im Internet unter www.turncable.de, http://turncable.wakesys.com und vor Ort benannt. Die Höhe des Preises für das Ticket ergibt sich aus den jeweils geltenden Preisbestimmungen von Turncable.
(3) Die im Rahmen des Bestellvorgangs und der Nutzung des Tickets über die Ticket-App von Turncable gegebenenfalls entstehenden Telekommunikationskosten trägt der Kunde.
(4) Das Ticket berechtigt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zur sofortigen Nutzung; es gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde muss das Ticket vor Nutzung erwerben und sich vom Erhalt eines gültigen Tickets überzeugen sowie jedenfalls über das Ticket-Terminal-System von Turncable physisch erstellen lassen (z.B. des Fahrkartenarmbands). Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag im Ticket-Terminal-System von Turncable maßgeblich.
(5) Das Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem Kontrollmedium (eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (z.B. Personalausweises), welches grundsätzlich auf die im Ticket als Nutzer angegebene Person ausgestellt ist. Bei Nutzungen durch Gruppen, Personenmehrheiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflugsgruppen, Schulklassen und Jugendgruppen) muss der angegebene Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters als Organisator die Gruppe, Personenmehrheit oder Gemeinschaftsveranstaltung stets begleiten.
(6) Ticket und gültiges Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken ständig verfügbar zu halten und auf Verlangen dem Kontrollpersonal zur Kontrolle vorzuzeigen. Kann der Kunde bei der Kontrolle kein Ticket vorweisen, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrschein. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, ist der Kunde verpflichtet, vor Nutzung anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Fall einer fehlerhaften Doppelbuchung (z.B. die Ticket-App von Turncable) kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:
TURNCABLE GmbH
Anschrift Wakeboard- und Wasserskipark:
Edelstetter Straße 38, D-86470 Thannhausen
Telefon: +49 (0) 8281 799508-0
Telefax: +49 (0) 8281 799508-9
E-Mail: info@turncable.de
(7) Eine nachträgliche Vorlage des Tickets im Falle einer Beanstandung wird nicht anerkannt.
(8) Erstattung und Rücknahme von Tickets sind ausgeschlossen.
§4 KEIN WIDERRUFS- ODER RÜCKGABERECHT
Der Kunde hat kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht für erworbene Tickets, da jedes Vertragsverhältnis die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Erworbene Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach verwendet werden könnten und/oder sofort zur Nutzung gültig sein könnten bzw. sind.
§5 KÜNDIGUNG DES KUNDEN-ACCOUNTS
(1) Der Kunde kann den Kunden-Account gegenüber Turncable jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an info@turncable.de oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unberührt. Turncable kann den Kunden-Account jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte (E-Mail-)Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt jedenfalls, wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.
(2) Zur außerordentlichen Kündigung des Kunden-Accounts mit sofortiger Wirkung ist Turncable insbesondere berechtigt, wenn
• der Kunde gegen die Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Turncable (z.B. durch Manipulation von Tickets) oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Tickets gegen geltendes Recht verstößt,
• der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
• eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist,
• der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung von Tickets Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
• der Kunde Leistungen der Vertragspartner missbraucht oder
• ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für Turncable wegen Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.
Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung können mit sofortiger Wirkung keine Tickets mehr gekauft oder genutzt werden.
§6 ZAHLVERFAHREN UND ABRECHNUNG
(1) Für die Nutzung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Turncable die nachfolgenden Regelungen. Minderjährige benötigen für die Nutzung des Ticket-Erwerbs über das Ticket-Terminal-System bzw. die Ticket-App von Turncable eine schriftliche Einverständniserklärung seitens ihrer personensorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis zur Authentizitäts- und Altersprüfung.
(2) Der Kunde hat für Ticket-Buchungen über das Ticket-Terminal-System bzw. die Ticket-App von Turncable die Einlösung von vorher im Ticket- und Gutschein-Bestellservice oder vor Ort bei Turncable erworbenen Tickets bzw. Gutscheinen von Turncable zu verwenden.
§7 HAFTUNG DER AM VERKAUF VON TICKETS BETEILIGTEN UNTERNEHMEN UND DIENSTLEISTER
(1) Für die Nutzung von Tickets ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Turncable und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen sie keine Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich liegt.
(2) Der gesamte Schriftverkehr ist an Turncable zu richten.
§8 SPERRUNG
(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Kunden-Accounts fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich per E-Mail an info@turncable.de oder telefonisch zu melden. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Turncable unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kunden-Account für die Nutzung von Tickets sofort gesperrt wird.
(2) Stellt Turncable oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird der Kunden-Account sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine E-Mail durch Turncable oder den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit dem Kunden-Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.
§9 SCHLUSSBESTIMMUNG
(1) Wenn und soweit Kunden Turncable freiwillig personenbezogene Daten mitteilen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben und gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.turncable.de/datenschutz.html.
(2) Auf Verträge zwischen dem Kunden und Turncable findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden der Sitz von Turncable vereinbart.
(4) Turncable informiert, dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(5) Sollte eine Regelung eine Lücke enthalten, so gilt anstelle der lückenhaften Bestimmung diejenige Regelung, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der lückhaften Bestimmung von den Parteien wirtschaftlich beabsichtigt war.
Stand: 13. Mai 2023
TURNCABLE GmbH
Edelstetter Str. 38
86470 Thannhausen